Markenklassen überlegen und recherchieren

Bisher waren Sie vor allem mit Recherche-Aufgaben beschäftigt. Immerhin wissen Sie jetzt, dass Ihr Markenname noch frei ist und in den nächsten Tagen sollte Ihr Termin beim Anwalt anstehen.

Für den Markenschutz müssen Sie sich nun Gedanken machen, welche Produkte und Dienstleistungen Sie schützen wollen. Zum Beispiel macht es wenig Sinn, den Namen für Baumaschinen oder Logistik-Unternehmen schützen zu lassen. Nach dem Markenrecht wären das zwei unterschiedliche Markenklassen.

Marken werden in sogenannte Markenklassen eingeteilt. Jede Markenklasse schützt einen abgegrenzten Bereich. Diese Bereiche gelten nicht nur für Deutschland, sondern sind international in der Nizza-Klassifikation festgelegt.

Markenklassen auswählen

Suchen Sie alle Klassen heraus, die für Ihre Markennamen infrage kommen. Für Musiker sind zum Beispiel folgende Klassen interessant:

  • Klasse Nizza 09: Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild
  • Klasse Nizza 38: Ausstrahlung und Übertragung von Rundfunk- und Hörfunksendungen
  • Klasse Nizza 41: Aufführung von Tanz, Musik und Schauspiel

Ihr Anwalt wird Sie dabei unterstützen diese Markenklassen näher zu beschreiben. Glauben Sie mir, Sie brauchen jemand, der Ihnen bei dieser Aufgabe hilft.

Alle Nizza-Klassen finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dort können Sie die Übersicht als PDF herunterladen.

Wortmarke vs. Bildmarke

Eine der ersten Fragen, die mir mein Anwalt stellte, war die Frage, ob ich eine Wortmarke oder eine Bildmarke schützen lassen will. Die „stärkere“ Form ist die Wortmarke.

Für mein Webradio habe ich „Houseschuh“ als Wortmarke schützen lassen. Hätte ich mir eine Bildmarke schützen lassen, hätte ich den Markenschutz schon erneuern müssen, da ich das Logo im letzten Jahr geändert habe. Und „DJ Rewerb“ schreibe ich mittlerweile mit dem Großbuchstaben R.

Für alle Begriffe würde ich also zunächst eine Wortmarke anstreben. Außer die Chancen stehen so schlecht, dass dein Anwalt sagt eine Markenanmeldung hätte wenig Aussicht auf Erfolg.

Viel Erfolg beim Gespräch mit Ihrem Anwalt.

Nächste Woche schreibe ich etwas zu den Kosten, die auf Sie zukommen werden. Aber keine Sorge, auch der nächste Schritt bleibt kostenlos auf dieser Webseite.

6 Kommentare zu „Markenklassen überlegen und recherchieren“

  1. Guten tag, ich habe mich auf ihrer Seite mal schlau gemacht da ich den Namen einer Gruppe schützen lassen möchte. Diesehen Gruppe besteht aus online Spielern des spiels „ingress“. mittlerweile versucht eine Person diesen Namen“kommando linker Niederrhein“ ebenfalls zu nutzen und die jetzige Gruppe zu trennen und sie auf seine Seite zu ziehen. Um den entgegenzuwirken und eine Schädigung des namens zu verhindern möchte ich ihn schützen lassen. meiner Recherche nach müsste ich den Namen nach klasse 41 schützen lassen. Eine vorige Verwendung des namens „kommando Linker Niederrhein“ gab’s es nur im Zusammenhang der onlineSpielePortalslattform „Steam“wo ich persönlich den Namen verwendete und auch gründer&Moderator der entsprechenden Clanseite bin. Alle Personen ausser mir die jetzt den Namen tragen oder dessen Kürzel K.L.N benutzen stehen in keiner Verbindung zur vorigen Nutzung. Wie kann ich das schützen des namens sicherstellen und beschleunigen. Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus. Mfg Thomas Zick

    1. Hallo Thomas,

      die Anmeldung kannst du nur mit einem perfekt ausgefüllten und elektronisch übermittelten Antrag beschleunigen. Dann haben die Sachbearbeiter beim Patentamt keine Nachfragen und können deinen Antrag sofort prüfen.

      Deshalb kann ich dir nur empfehlen, suche dir einen Anwalt der dich bei der Markenanmeldung unterstützt.
      Gerade mit dem Kürzel und der Schreibweise sind es viele mögliche Varianten.

      Zusätzlich kannst du dir zwei weitere Markenklassen überlegen, die sind sowieso im Preis enthalten.

      Viele Grüße,
      Thorsten

  2. Finde deine artikel recht hilfreich. habe an sich alles so gemacht nur bin ich mir bei den klassen nicht sicher. wollte an sich kosten vermeiden. Ich bin fotografin und verfasse journalistische/informative Artikel auf diversen webportalen (derzeit probono). Finde dazu aber nicht wirklich das richtige in den klassen. das ganze soll über meinen künstlernamen laufen – meine marke – die ich bereits jetzt nutze. empfiehlt es sich dann doch einen anwalt zu nehmen?
    Da ich zur zeit eher noch der brotlosen kunst beiwohne, versuche ich zu sparen wo es geht. Würde mich über hilfe freuen.

    1. Hallo Svenja,
      freut mich, wenn dir der Artikel geholfen hat.

      Die Klassen kannst du jetzt auch hier recherchieren: http://tmclass.tmdn.org/ec2/
      Mir sind zunächst eingefallen:
      Fotografien, Zeitschriften, Klasse 16
      Fotografieren, Zeitschriften-Veröffentlichungen, Klasse 41
      Aber da hängt viel von deiner Beschreibung ab, die du beim Patentamt einreichst. Alleine deshalb würde ich einen Anwalt fragen.

      Warum meinst du, dass du deinen Künstlernamen auch als Marke schützen lassen musst?
      Deine Werke sind ja vor allem urheberrechtlich geschützt.

      Viele Grüße,
      Thorsten

  3. Hallo Thorsten,
    vielen Dank für Deine hilfreiche Seite.

    Wenn ich im Internet nach dem Schutz von Produktnamen suche, lande ich immer wieder bei Markennamen…
    Was mich interessiert ist, kann ich auch einfach nur einen Produktnamen, statt einen Markennamen schützen und wenn ja wie?

    Die Zweite Frage ist, angenommen ich verkaufe mein Produkt mit dem ausgedachten und noch unbekannten Namen „Flight-Backpack“ ohne diesen zu schützen… Könnte nun der Produktname durch Dritte geschützt und mir verboten werden?

    Viele Grüße
    Andreas

    1. Hallo Andreas,

      Begriffe wie Firmen- oder Produktnamen benutzen wir wahrscheinlich nur im täglichen Leben, ohne viel darüber nachzudenken. Der rechtliche Schutz passiert dann über den Markeneintrag beim Patentamt.

      Die zweite Frage ist kompliziert, wobei ich es genauso machen würde. Ich würde immer zunächst versuchen das Produkt zu verkaufen und erst nachträglich die Marke anzumelden.

      Falls sich jemand deinen Namen als Marke schützen lässt, hat er das stärkere Recht und könnte dir verbieten dein Produkt so zu nennen. Dann würde ich mir einen Anwalt suchen und gegen den Markeneintrag vorgehen, weil du den Namen schon vorher verwendet hast. Die Frage ist, wer gewinnt?

      Setze dir doch einfach eine monatliche Erinnerung und prüfe in der DPMA-Datenbank, ob sich jemand deinen Produktnamen als Marke registrieren lassen möchte. Dann kannst du schon vorher Widerspruch einlegen. So mache ich das mit einigen Begriffen. Dauert maximal 5 Minuten pro Monat.

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