Ende der Widerspruchfrist abwarten

Der Markenschutz Ihrer Marke beginnt mit dem Datum, an dem sie eingetragen wurde.

Danach läuft über die nächsten sechs Monate die sogenannte Widerspruchsfrist-Phase. Jede Person kann Widerspruch gegen Ihre Marke einlegen.

Die Wahrscheinlichkeit ist nicht besonders hoch, dass dies jemand tun wird. Außer Sie versuchen den Namen Coca-Cola für Kugelschreiber zu registrieren.

Trotzdem rate ich Ihnen:

Sprechen Sie nicht großartig in der Öffentlichkeit darüber, dass Ihr Markeneintrag läuft.

Manchmal ist „Klappe halten“ die bessere Strategie.

Denn sobald dieses Widerspruchsfrist abgelaufen ist, hat Ihr Markeneintrag richtig Gewicht. So schnell wird Ihnen niemand mehr Ihre Marke wegnehmen können.

In diesen sechs Monaten habe ich mich mit E-Mails und Briefen an potenzielle Marken-Verletzer zurückgehalten. Ich wollte niemand darauf aufmerksam machen, dass sie jetzt noch eine Chance hätten gegen meinen Markeneintrag vorzugehen.

Eine Warnung vor Abzockern

Sobald Ihr Markeneintrag vom Patentamt veröffentlich wird, ist er für alle lesbar, die sich dafür interessieren. Das trifft leider auch auf Trittbrett-Fahrer zu, die sich in nächster Zeit bei Ihnen melden werden.

Hüten Sie sich vor dubiosen Markenregistern, die Ihnen versprechen Ihre Marke international schützen zu lassen. Ich bekam zum Beispiel einen Brief aus Brüssel. Die Firma hatte alle meine Daten aus dem Deutschen Patentregister ausgelesen.

Für Ihren Markeneintrag müssen Sie nur die 300 Euro Rechnung des Patentamts sowie Ihre Anwaltskosten bezahlen. Sonst nichts! Im Zweifel fragen Sie lieber bei Ihrem Anwalt nach, ob die Rechnung von der richtigen Stelle kommt.

6 Kommentare zu „Ende der Widerspruchfrist abwarten“

  1. Hallo,

    wenn ich einen Namen schützen lassen will und die Eintragung gemäss aller Deiner Schritte veranlasse (als Beispiel: Abgesendet am 1. Juli) was passiert dann, wenn einer auf die gleiche Idee mit dem gleichen Namen kommt und das meinetwegen am 15. Juli beantragt? Der Name ist ja erst geschützt, wenn die Marke eingetragen ist. Und wie kann ich den Namen International schützen lassen?

    Danke und Grüße (Die Seite ist super)
    Sara

    1. Hallo Sara,

      darüber würde ich mir erst Gedanken machen, wenn es wirklich zu so einer Termin-Überschneidung kommt.
      Soweit ich verstanden habe, ist das Datum der Anmeldung entscheidend. Aber der zweite Anmelder könnte ja Widerspruch gegen deine Anmeldung einlegen … ich halte es für unwahrscheinlich, dass so etwas passiert.

      International gelten die gleichen Nizzaklassen. Dazu habe ich jedoch keinerlei Erfahrung. Auch dafür würde ich unbedingt die Hilfe eines Anwalts suchen.

      Viele Grüße,
      Thorsten

  2. Hallo Thorsten,

    wenn man einen erfundenen Markennamen als Unternehmensname nimmt und die Firma ins Handelsregister eintragen lässt, ist dann der Markenname auch geschützt?

    vielen Dank und viele Grüße
    Jörn

    1. Hallo Jörn,

      es schadet bestimmt nicht, wenn du den Unternehmensnamen auch ins Handelsregister eintragen lässt.
      Meinen DJ-Namen habe ich sogar in den Personalausweis eintragen lassen. Nach dem Motto, viel hilft viel.

      Ein Markeneintrag hat trotzdem noch einmal mehr Gewicht.

      Und, ob sich ein Markeneintrag jetzt über einen älteren Handelsregister-Eintrag aushebeln lassen könnte, werden dir nur Anwälte sagen können.

  3. Hallo,

    auch ich habe eine kleine Frage… Was ist denn, wenn ich mir einen Namen für mein Gewerbe ausgesucht habe und dann feststelle, dass der bereits (national oder international) verwendet wird, aber nicht im Register des DPMA aufgeführt ist als Marke, also ergo, nicht eingetragen ist.

    Kann ich mir den Namen schützen lassen, Füße still halten und abwarten was passiert und nach Eintragung dann darauf hinweisen?

    Kann die andere Firma dann nach den 6 Monaten noch was dran ändern (klagen, weil die den Namen nachweislich schon länger nutzen)? Oder müssen die es hinnehmen und den Namen ändern und haben quasi Pech gehabt?

    Liebe Grüße
    Sarah

    1. Hallo Sarah,

      das könnte funktionieren. Von einem ähnlichen Fall habe ich neulich gehört.

      Da bekamen alle Restaurants in Deutschland, die den gleichen Namen verwendet haben, einen Brief vom Markeninhaber, der sich diesen Namen vor 5 Jahren hatte schützen lassen.

      Die Restaurants gab es teilweise schon fast 20 Jahre. Deshalb war die erste Reaktion des Anwalts den Markeneintrag anzufechten.

      Das wollte der Markeninhaber aber nicht riskieren. Also blieb alles wie vorher, ohne eine Ausgleichszahlung oder lange Gerichtsverfahren. Wobei sich der Anwalt nie sicher war, ob der jüngere Markeneintrag nicht vielleicht doch gewonnen hätte.

      Ausprobieren könntest du es, wenn du dir den Stress antun willst, genug Zeit für die Gerichtsverfahren hast und dir das Geld für deinen Anwalt egal ist. Bei mir bleibt trotzdem ein fahler Beigeschmack, dass es nicht richtig wäre.

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