Basis-Recherche beim Patentamt

Vermutlich können Sie es kaum erwarten und möchten den Marken-Eintrag bereits heute abgesichert wissen.

Ich kann Ihnen den Tipp geben: Die Idee für einen Namen, Ihre Marke ist eine aufregende Phase. Es ist Ihr Baby, das Ihnen niemand wegnehmen darf.

Dennoch sollten Sie nichts überstürzen!

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass genau heute jemand die gleiche Idee hat? Schlafen Sie lieber eine Nacht mehr darüber. Wenn Sie morgen immer noch so aufgeregt sind, dann legen wir los.

Auf den Internet-Seiten des Patentamts finden Sie erste Informationen,
unter: https://www.dpma.de/docs/dpma/veroeffentlichungen/bro_marken_dt.pdf

Aber Vorsicht! Lassen Sie sich nicht überwältigen. Schauen Sie sich eine Viertelstunde um, bekommen Sie ein Gefühl für das Fach-Chinesisch.

Und dann versprechen Sie mir, dass Sie etwas anders machen. Lenken Sie sich ab und denken Sie nicht mehr über Marken nach.

Vorbereitung: Wie finden Sie einen Markenanwalt

Im nächsten Tipp wird es darum gehen, einen Anwalt zu finden, der Sie dabei unterstützt Ihren Namen als Marke schützen zu lassen.

Als Vorbereitung dafür können Sie bereits jetzt überlegen, wen Sie aus Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Empfehlungen für einen Anwalt fragen können. Eventuell haben befreundete Geschäftsleute zum Beispiel bereits selbst einen Firmennamen schützen lassen.

Oder überlegen Sie, welche Person aus Ihrem Freundeskreis kennt die meisten Leute und vermittelt gerne Kontakte? Meist bringen diese „Konnektoren“ einen am schnellsten zum Ziel. Denn angeblich kennt sich jede Person auf der Welt über spätestens 6 Freunde-von-Freunden-von …

Hintergrund-Wissen

Um einen Namen schützen zu lassen, wird der Name als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Das Patentamt hat seinen Sitz in München. Die Abrechnung bzw. die Prüfung meiner Markeneinträge fand teilweise über Außenstellen in Erfurt statt.

DPMA-Datenbank nach Marken durchsuchen

In der Marken-Datenbank des Patentamts können Sie online suchen. Gehen Sie zur „Einsteiger-Recherche“ des Markenregisters, unter https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger.

Im Suchformular wählen Sie zunächst die „Nationale Einträge“ aus, tragen Ihren zukünftigen Markennamen im Feld „Wiedergabe der Marke“ ein und klicken ganz unten auf „Recherche starten“.

Markennamen im DPMA-Register suchen
Markennamen im DPMA-Register suchen

16 Kommentare zu „Basis-Recherche beim Patentamt“

  1. Ganz, ganz herzlichen Dank für diese seeeeehr hilfreichen und verständlichen Tipps! Ich werde in den nächsten Wochen versuchen, meine erste Marke eintragen zu lassen und finde diese Seiten super!

    Viel Erfolg beim weiteren Eintragen von Marken

    Ines

    1. Hallo Ines,
      dann viel Glück bei deinem ersten Markeneintrag.
      Hat dir an einer Stelle vielleicht ein Detail gefehlt, das ich ausbauen sollte.

      Super, dass dir die Seite gefällt und vielen Dank für deinen Kommentar.
      Thorsten

  2. Hallo, habe durch ihre Seite angespornt etwas recherchiert ;). Jetzt habe ich herausgefunden, dass der Name, den ich mir eventuell schützen lassen würde am 1.6.2015 angemeldet wurde….

    Den Namen habe ich bereits als .de – Domain seit ca. 5 Jahren registriert und es existiert auch die Seite dazu und die Geschichte dahinter.

    Habe ich jetzt noch eine Möglichkeit was zu machen, oder ist die Widerspruchsfrist tatsächlich vor 15 Tagen abgelaufen? Hab nämlich was von drei und nicht sechs Monaten gelesen.

    Besten Dank schonmal 🙂

    1. Hallo Benedikt,
      die Stelle habe ich jetzt ebenfalls gefunden „innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung“. Nur wie interpretiere ich jetzt die „Veröffentlichung der Eintragung“?

      Ein Domainname hat erst einmal nichts mit dem Markeneintrag zu tun. Also ich würde einen Rechtsanwalt fragen, ob du noch gegen den Markeneintrag vorgehen kannst.
      Viele Grüße,
      Thorsten

  3. Hi Thorsten,

    macht es denn Sinn, etwas wie „1. Westfelder Kumpelsabend“ schützen zu lassen?

    Hier geht es mir besonders um den Begriff „Kumpelsabend“.

    Vielen Dank für diese tolle Seite.
    Hier versteht man endlich mal, was diese Experten von einem wollen.

    LG Joy

  4. Ich bin selber über die Seite gestoßen und finde hier nur sehr ausführliche Informationen. Dies hast du sehr gut geschrieben und erklärt. Dank dir gibt es keine Probleme mehr mit dem Patent. Vielen herzlichen Dank.

    Rene

  5. Hallo Thorsten,

    die Erläuterungen und Tipps von Dir, zum Thema Markeneintrag, sind einfach klasse. Alles sehr verständlich und informativ, somit eine große Hilfe für mich. Recht herzlichen Dank und

    viele Grüße aus Ulm

    Manfred Reindl

  6. Hallo Thorsten, super Seite! Kann ich mir, falls ich anhand der Recherche rausfinde, dass es die von mir gewünschte Marke schon gibt, diese aber anders geschrieben wird, diese trotzdem anmelden? Z.B. möchte ich „Mustermann“ eintragen, aber „MUSTER mann“ gibt es schon?
    Danke

    1. Hallo Tinissimi,

      vielen Dank.

      Soweit ich die Kriterien verstanden habe, macht es keinen Unterschied, ob die Buchstaben in Versalien (Großbuchstaben) geschrieben sind. Es wäre also egal, ob du Mustermann oder MUSTERMANN eintragen lässt.
      Genau aus dem Grund machen Anwälte eine Ähnlichkeitsrecherche, um eine Schreibweise mit Leerzeichen zu finden. Ich glaube nicht, dass dein Eintrag erfolgreich wäre. Probieren kannst du es natürlich trotzdem, wenn du es riskieren willst 300 Euro in den Sand zu setzen. Mehr würde ja nicht passieren, außer das Patentamt lehnt deinen Markeneintrag ab.

      Viele Grüße,
      Thorsten

  7. Hallo,

    wir sind eine Autorengruppe und führen den Namen jetzt schon eine Weile. Ich denke, da sollte man den einfach mal schützen lassen. Da wir eine Grafikdesignerin unter uns haben, hat sie auch ein Logo dazu entworfen. Wenn wir das gleich mitschützen lassen wollen, wird es sicher teuer, oder?

    Danke jedenfalls schon einmal für diese übersichtliche Information. Ich werde mich hier einfach mal umsehen. 🙂

    Liebe Grüße
    Doro

  8. Hallo,
    erst einmal ganz lieben Dank für die Seite.
    Ich habe noch eine Frage: Kann man zu dem Markennamen an sich dann auch gleich einen Werbeslogan schützen lassen?
    Danke vorab und LG
    Agnes
    P.S.
    Noch 2 Fragen (sorry): Wie kann man die Rechte dann später eigentlich ggf. veräußern? Alle passenden Firmen anschreiben?
    Und kann man D. aus die Marke auch im europäischen Ausland schützen lassen?

    1. Hallo Agnes,

      mit europäischen und weltweiten Markenrechten kenne ich mich überhaupt nicht aus.
      Aber natürlich geht das.

      Einen Werbeslogan, Claim oder Zusatzspruch würde ich als Wortmarke eintragen lassen.
      In einem Eintrag habe ich auch schon einmal gesehen, dass eine Marke auf einen anderen Markeninhaber übertragen wurde. Die Rechte wirst du also verkaufen können, das ist zumindest meine Vermutung. Wobei ich mich jetzt sehr weit aus dem Fenster lehne, weil ich damit keinerlei Erfahrung habe.

      Was hast du genau vor?
      Denke aber daran, dass du als Markeninhaberin auch Pflichten hast. Du musst die Marke aktiv nutzen, sondern können andere Personen den Eintrag löschen lassen. Es geht also nicht wie bei Domainnamen zunächst hunderte Marken eintragen zu lassen, nur zu parken und dann darauf zu hoffen, die Markeneinträge später für viel Geld zu verkaufen.
      In diesem Fall würde ich eher in Immobilien oder Oldtimer-Autos investieren.

      Viele Grüße,
      Thorsten

  9. Hallo Thorsten!

    Ganz herzlichen Dank, dass du dein Wissen und deine Erfahrung hier so einfach und kostenfrei zur Verfügung stellst! Das ist sehr beeindruckend und inspirierend und zeigt, wie es im Leben auch gehen kann!

    Ich grüße dich – Lara

  10. Hallo Thorsten,
    vielen Dank für deinen Beitrag! Ist gut verständlich und schön erklärt.
    Hast Du Erfahrungen mit Namensrechten? Ich möchte einen Namen registrieren lassen, der so noch nicht bei der DPMA gemeldet ist, aber in der Pluralform als Webseite existiert. Kann mir das zum Verhängnis werden? Ist das dann zu nah an dem Anderen? Oder bin ich dann der erste, wenn die Pluralform nicht registriert wurde? Ich möchte ja nur mit der Singularform arbeiten.
    Ich hoffe, das war so weit verständlich 😉

    Liebe Grüße,
    Tobias

    1. Hallo Tobias,

      Domainnamen und Markeneinträge sind zwei paar Stiefel.
      Eventuell könnte der Domaininhaber Widerspruch bei deiner Markenanmeldung einlegen.

      Gerade bei der Namensähnlichkeit zwischen Singular und Plural würde ich einen Anwalt fragen.

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